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Herzlich Willkommen beim WSB, Ihrem WasserSchadenBüro, dem Spezialisten für die Leckageortung.

Wir sind Mitglied im DGSV (Deutsche Gutachter & Sachverständigen Verband e.V.) und kümmern uns seit 1997 um die Ursachenfeststellung von ungeklärten Feuchtigkeitsschäden und dessen Folgeschäden rund um Ihre Immobilie.

Dank unserer jahrelangen Erfahrung mit Wasserschäden, jeglicher Art, sind wir Ihr erster Ansprechpartner für die Schadensfeststellung und die Beweissicherung.

Profitieren Sie besonders von unserer Unabhängigkeit als Sachverständiger.

Unser Ziel ist es, zerstörungsarm die Schadenursache festzustellen und somit die Kosten so gering wie möglich zu halten. Jeder Einsatz wird durch einen fundierten Prüfbericht dokumentiert. Auf Wunsch erstellen wir auch Gutachten.

Unser Einzugsgebiet erstreckt sich über Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auf besonderen Wunsch und in Einzelfällen sind wir auch im gesamten Bundesgebiet tätig.

Erfahren Sie auf unserer Internetseite mehr über unsere Tätigkeit.

Bitte senden Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Glen Becker (Geschäftsführer)




Die Leckortung




Ein Rohrbruch an einer wasserführenden Rohrleitung ist für Hausbesitzer und Mieter meist sehr unangenehm. Damit verbindet man meist das Aufstemmen von Wänden und Fußböden. Das muss nicht sein, denn es gibt Methoden diese Leckstellen mit technischen Messgeräten zu lokalisieren.

Mit einer präzisen Leckortung werden Folgeschäden, Material- und Arbeitsaufwand auf ein Minimum reduziert und folglich Kosten eingespart.

Bei einer fachgerechten Leckortung werden sich physikalische Eigenschaften zunutze gemacht, welche durch das austretende Wasser entstehen. Dies sind Wärme, Feuchtigkeit und Schall.

Mit einer Kombination von hochsensiblen Messgeräten können Leckstellen lokalisiert werden.

Eine der größten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Leckortung ist, neben einer breiten Palette moderner Messgeräte, die Erfahrung. Ein guter Leckorter benötigt eine lange und umfangreiche Schulung, bis er sicher und erfolgversprechend eine Leckortung durchführen kann.


Messverfahren

Feuchtigkeitsmessung



Mit einem Feuchtigkeitsmessgerät lässt sich zerstörungsfrei Feuchtigkeit in Wänden, Decken und Fußböden messen.

Die Messgeräte senden Frequenzwellen aus. Die Messelektronik wandelt die Messdaten in einen ablesbaren Wert um.

Messfehler können bei einer unsachgemäßen Bedienung auftreten.

Akustische Messverfahren



Die akustische Leckortung ist eine klassische und bei richtiger Anwendung die erfolgreichste Methode der Leckortung.
Diese Methode stellt aber auch die höchsten Anforderungen an den Anwender.

Bei der akustischen Leckortung macht man sich die Tatsache zunutze, dass das ausströmende Medium Geräusche verursacht.
Wenn diese auch oftmals nur extrem leise sind, gelingt es doch mit Hilfe geeigneter Mittel die Geräusche hörbar zu machen.

Ein Elektro-akustisches Leckortungsgerät besteht im Prinzip aus einem hochempfindlichen Mikrofon und einem leistungsfähigen Verstärker.

Mittels zusätzlich eingebauter elektrischer Filter können gewisse Störgeräusche unterdrückt bzw. bestimmte Frequenzbereiche besonders verstärkt werden.

Wärmeuntersuchung



Die Infrarot-Thermografie hat sich in der Praxis zu einer der verbreitesten Methoden zur Leckortung entwickelt.
Häufig wird von Laien diese Meßmethode überschätzt.

Etliche „Nobel-Lecksucher“ sind nur mit einem solchen Gerät ausgestattet, weil sie glauben, mit dieser Hightech-Ausstattung alleine zum Erfolg kommen zu können.

In der Praxis hat auch dieses Gerät nur seinen speziellen Platz in der Reihe der Messgeräte.

Bei der Thermografie nutzt man die Tatsache, dass jeder Körper mit einer höheren Temperatur als 0°k (-273°c) Infrarotstrahlung aussendet.
Umso wärmer der Körper ist, umso mehr Infrarotstrahlung wird ausgesendet.

Tracergasverfahren



Bei dem Tracergasverfahren wird das zu untersuchende Leitungssystem entleert und mit einem Gasgemisch, dem Tracergas, gefüllt.
Als ideales Gasgemisch hat sich ein Wasserstoff-/Stickstoffgemisch bewährt.

Aus der Leckstelle entweicht nun zehnmal soviel Gas als zuvor Wasser.
Mit einem geeigneten Gasspürgerät, welches auch geringe Gaskonzentrationen in der Luft nachweisen kann, wird anschließend die Leckstelle gesucht.

Bauliche Gegebenheiten schränken diese Methode ein und der Anwender sollte viel Erfahrung im Umgang mit diesem Messverfahren mitbringen.

Besonders gut eignet sich dieses Messverfahren zum Aufspüren von Kleinstleckagen.
Ebenso ist dieses Verfahren gut geeignet, um eine Leckageortung an einer Flachdachabdichtung durchzuführen.

Endoskopietechnik



Die Videoendoskopie dient der visuellen Kontrolle schwer zugänglicher Hohlräume, z.b. Leitungsschächte, Ständerwände,
Revisionsschächte u.a. Da Videoendoskope wasserdicht sind, können diese auch zur Überprüfung von Abwasserleitungen eingesetzt werden.
Ein modernes Videoendoskop kann Standbilder und Videosequenzen aufzeichnen. So lassen sich Schadstellen dokumentieren.

Der Sondenkopf eines modernen Videoendokopes besitzt eine steuerbare 4-Wege-Abwinkelung.
So lässt sich ein großer Sichtbereich zerstörungsfrei optisch überprüfen.

Durch einen hochauflösenden Aktivmatrix-Monitor können alle Arbeitsschritte betrachtet werden.

Das WasserSchadenBüro arbeitet mit den Videoendoskopen der Firma IT Concepts und der Firma Everest vit.
Beide Geräte besitzen eine Arbeitslänge von 3 Metern und haben einen Sondendurchmesser von 8 Millimeter.

Leitungsortung



Ein wichtiger Bestandteil der Leckortung ist zu wissen, wie die Rohrleitungen in Fußböden oder in Wänden verlaufen.
Nur mit diesem Wissen können gezielt Bögen und Abzweige mit der Akustik überprüft werden.

Da dem Hausbesitzer der genaue Leitungsverlauf nicht bekannt ist, setzt man in der Praxis auf ein Rohrortungssystem.

Rohrortungssysteme orten Leitungen durch Nutzung elektromagnetischer Felder.
Diese entstehen, wenn elektrischer Strom durch metallische Leitungen fließt.


Kontakt



WasserSchadenBüro Glen Becker

Inhaber: Glen Becker - St.-Nr.: 064/205/12862


Niederlassung Berlin

Beethovenstraße 60 A
12623 Berlin
Tel.: 0800 / 5894667
E-Mail: info@wasserschadenbuero.berlin

Niederlassung Brandenburg

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15366 Hoppegarten
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Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir keine Namen und Anschriften.

Zu unseren zufriedenen Kunden zählen:
• Versicherungen
• Sachverständige
• Hausverwaltungen
• Privatpersonen
• Stadtverwaltungen
• Senatsverwaltungen
• gewerbliche Einrichtungen
• Trocknungs- und Sanierungsfirmen
• Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland
• u.v.m.



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Wir suchen für den Raum Berlin und Brandenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Leckageorter (m / w) - Vollzeit


    Ihre Aufgaben:


  • Zerstörungsfreie Leckageortung an wasserführende Rohrleitungen
  • Dokumentation der Arbeiten und Erstellung von Prüfberichten
  • Pflege und Instandhaltung der zur Verfügung gestellten Geräte

    Ihr Profil:


  • Abgeschlossene Berufsausbildung (Gas- und Wasserinstallateur m/w oder Santär- und Heizungsmonteure m/w)
  • Berufserfahrung
  • Erfahrungen in der Leckageortung sind wünschenswert
  • Sie arbeiten gerne selbständig, sind verantwortungsbewusst und entscheidungsfähig
  • Kompetentes und sicheres Auftreten
  • Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
  • Zeitliche Flexibilität und Mobilität
  • PKW-Führerschein

    Wir bieten:


  • Firmenfahrzeug und hochwertige Messgeräte
  • Festanstellung
  • Angemessene monatliche Vergütung inkl. umsatzabhängige Tantieme
  • Umfassende Aus- und Weiterbildung
  • Flexible Arbeitszeiten



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Allgemeine Geschäftsbedingungen


VERTRAGSGEGENSTAND

1.

GEGENSTAND DES VERTRAGES IST DIE IN DER AUFTRAGSERTEILUNG/AUFTRAGSBESTÄTIGUNG DARGELEGTE AUFGABE DER BERICHTSERSTATTUNG.

2.

ALS GRUND FÜR DIE BEAUFTRAGUNG DES SACHVERSTÄNDIGEN GILT AUSSCHLIEßLICH DER IM AUFTRAG GENANNTE VERWENDUNGSZWECK. DER AUFTRAGGEBER IST VERPFLICHTET DEM SACHVERSTÄNDIGEN GENAUE ANGABEN ÜBER DEN VERWENDUNGSZWECK ZU MACHEN UND BEI EINER ÄNDERUNG DIES DEM SACHVERSTÄNDIGEN UNVERZÜGLICH MITZUTEILEN. VON DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ABWEICHENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES AUFTRAGGEBERS GELTEN NUR DANN, WENN DIE VOM SACHVERSTÄNDIGEN AUSDRÜCKLICH UNTERSCHRIEBEN WERDEN.

RECHTE UND PFLICHTEN

1.

DER AUFTRAG ZUR ERSTELLUNG EINES GUTACHTENS WIRD VOM SACHVERSTÄNDIGEN NACH GELTENDEN GRUNDSÄTZEN UNPARTEIISCH UND NACH BESTEN WISSEN UND GEWISSEN DURCHGEFÜHRT.

2.

DER SACHVERSTÄNIGE IST NICHT AN WEISUNGEN DES AUFTRAGGEBERS GEBUNDEN, WENN DIESE EINE INHALTLICHE UNEINIGKEIT DES GUTACHTENS ZUR FOLGE HÄTTEN.

3.

DER SACHVERSTÄNDIGE KANN, OHNE EINE BESONDERE ZUSTIMMUNG DES AUFTRAGGEBERS, FOLGENDES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGES NOTWENDIGE VERANLASSEN: BESICHTIGUNGEN, NOTWENDIGE UNTERSUCHUNGEN, LABORVERSUCHE, FOTOS, SKIZZEN, REISEN BIS ZU EINER ENTFERNUNG VON 500 KM (ABBÜROADRESSE DES SACHVERSTÄNDIGEN)

MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

DER AUFTRAGGEBER IST VERPFLICHTET, ALLE FÜR DEN SACHVERSTÄNDIGEN NOTWENDIGEN SOWIE GEWÜNSCHTEN UNTERLAGEN RECHTZEITIG UND UNENTGELTLICH ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. ER HAT DEN SACHVERSTÄNDIGEN BEI SEINER ARBEIT ZU UNTERSTÜTZEN UND IHM ZUGANG ZUM BESICHTIGUNGSOBJEKT ZU ERMÖGLICHEN. DER AUFTRAGGEBER IST VERPFLICHTET, DEN SACHVERSTÄNDIGEN UNVERZÜGLICH AUF ÄNDERUNGEN HINZUWEISEN, DIE FÜR DAS GUTACHTEN VON BELANG SIND.

Hilfskräfte

DER SACHVERSTÄNDIGE IST VERPFLICHTET, DASS GUTACHTEN PERSÖNLICH ZU ERSTELLEN. SOFERN ES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGES JEDOCH NOTWENDIG IST, KANN DER SACHVERSTÄNDIGE NACH EIGENEM ERMESSEN HILFSKRÄFTE HINZUZIEHEN. ANFALLENDE KOSTEN FÜR HILFSKRÄFTE ODER LABORUNTERSUCHUNGEN SIND VOM AUFTRAGGEBER, OHNE VORHERIGER ABSPRACHE MIT DEM SACHVERSTÄNDIGEN, ZU BEZAHLEN. DIES GILT BIS ZU EINEM WERT VON € 400.- IM EINZELFALL HÖCHSTENS JEDOCH BIS ZUR HÖHE VON 10% DER AUFTRAGSSUMME.

WEITERE SACHVERSTÄNDIGE

WEITERE SACHVERSTÄNDIGE KÖNNEN GRUNDSÄTZLICH NUR NACH ABSPRACHE MIT DEM AUFTRAGGEBER EINGESCHALTET WERDEN. DIE KOSTEN TRÄGT DER AUFTRAGGEBER. DER SACHVERSTÄNDIGE HAFTET NICHT FÜR DAS GUTACHTEN ODER ERGEBNISSE WEITERER SACHVERSTÄNIGER ODER FACHGUTACHTER.

TERMINVEREINBARUNG

DER SACHVERSTÄNDIGE HAT DAS GUTACHTEN IN EINER FÜR IHN ZUMUTBAREN ZEIT ZU ERSTELLEN. TERMINABSPRACHEN GELTEN NUR DANN, SOFERN SIE SCHRIFTLICH DEM AUFTRAGGEBER ZUGESICHERT WORDEN SIND.

SCHWEIGEPFLICHT

DER SACHVERSTÄNDIGE IST IM RAHMEN SEINER GUTACHTERLICHEN TÄTIGKEIT DAZU VERPFLICHTET, DIE IHM ANVERTRAUTEN PERSÖNLICHEN UND GESCHÄFTLICHEN GEHEIMNISSE NICHT AN DRITTE WEITERZUGEBEN. AUCH ÜBER NICHT OFFENKUNDIGE TATSACHEN HAT ER VERSCHWIEGENHEIT ZU WAHREN.

URHEBERRECHT

DER AUFTRAGGEBER DARF DAS VON IHM IN AUFTRAG GEGEBENE GUTACHTEN NUR ZU DEM IN DER AUFTRAGSERTEILUNG FESTGELEGTEN ZWECK VERWENDEN. VERVIELFÄLTIGUNG UND VERÖFFENTLICHUNG EINES GUTACHTENS SIND NUR DANN MÖGLICH, WENN DER SACHVERSTÄNDIGE HIERZU AUSDRÜCKLICH SEIN SCHRIFTLICHES EINVERSTÄNDNIS GEGEBEN HAT. DER SACHVERSTÄNDIGE HAT AN DEM VON IHM ERSTELLTEN GUTACHTEN EIN URHEBERRRECHT.

AUSKUNFTSPFLICHT

DER AUFTRAGGEBER HAT DAS RECHT, VOM SACHVERSTÄNDIGEN AUSKÜNFTE DARÜBER ZU VERLANGEN, OB DAS GUTACHTEN TERMINGERECHT FERTIG GESTELLT WERDEN KANN, OB ZU DEN ANFÄNGLICH VEREINBARTEN AUSLAGEN WEITERE MITTEL DES AUFTRAGGEBERS ERFORDERLICH SIND, SOWIE ÜBER DEN STAND DES GUTACHTENS.

VERGÜTUNG DES SACHVERSTÄNDIGEN

GRUNDLAGE FÜR DIE VERGÜTUNG DES SACHVERSTÄNDIGEN SIND DIE EINSCHLÄGIGEN BESTIMMUNGEN DES BGB, SOWIE DIE GETROFFENEN VEREINBARUNGEN DES GUTACHTERVERTRAGES. DER SACHVERSTÄNDIGE KANN VORAUSZAHLUNGEN FÜR DIE IHM GEFORDERTEN LEISTUNGEN UND AUFWENDUNGEN VERLANGEN. DIE HÖHE DER ANGEORDNETEN VORAUSZAHLUNG IST IM JEWEILIGEN GUTACHTERVERTRAG ANZUGEBEN. DER SACHVERSTÄNDIGE IST BERECHTIGT, ERST NACH EINGANG DER VORAUSZAHLUNG TÄTIG ZU WERDEN. DER SACHVERSTÄNDIGE HAT EINEN ANSPRUCH DARAUF, DIE IHM ENTSTANDENEN AUFWENDUNGEN, DIE FÜR DIE ERSTELLUNG DES GUTACHTENS NOTWENDIG SIND, DEM AUFTRAGGEBER IN RECHNUNG ZU STELLEN. DIE VOLLE GEBÜHR WIRD MIT DER ÜBERREICHUNG DES GUTACHTENS AN DEN AUFTRAGGEBER ODER EINER VON IHM BENANNTEN PERSON FÄLLIG. BEREITS BEZAHLTE VORAUSZAHLUNGEN SIND IN ABZUG ZU BRINGEN. DIE GEBÜHRENORDNUNG DES SACHVERSTÄNDIGEN KANN ENTWEDER NACH DEM OBJEKTWERT FEST VEREINBART WERDEN ODER RICHTET SICH NACH DENEN IN DIESEN AGB AUFGEFÜHRTEN STUNDEN- UND VERRECHNUNGSSÄTZEN JEWEILS NACH DEM ZEITWERT. ALS STUNDENSÄTZE GELTEN: FÜR DEN SACHVERSTÄNDIGEN 122.50 EUR, FÜR DIE HILFSKRAFT 67,00 EUR. IN EINZELFÄLLEN KANN DER SACHVERSTÄNDIGE DIESE GEBÜHREN BIS ZU 30% ÜBERSCHREITEN, WENN VON IHM NUR TEILLEISTUNGEN GEFORDERT WERDEN, ES EINEM UMFANGREICHEN LITERATURSTUDIUM BEDARF ODER EIN BESONDERER EINSATZ DES SACHVERSTÄNDIGEN GEFORDERT WIRD Z.B. ARBEIT AN FEIERTAGEN, EILBEDÜRFTIGKEIT. DIE LEISTUNGEN DES SACHVERSTÄNDIGEN, SOWIE AUSLAGEN DIE DER SACHVERSTÄNDIGE IN RECHNUNG STELLT, UNTERLIEGEN DER DERZEIT GÜLTIGEN GESETZLICHEN UMSATZSTEUER.

ZAHLUNGEN

DER RECHNUNGSBETRAG WIRD MIT DEM DATUM DER RECHNUNGSSTELLUNG ODER MIT DER ÜBERGABE DES GUTACHTENS FÄLLIG. DER RECHNUNGSBETRAG IST GRUNDSÄTZLICH INNERHALB VON 14 TAGEN OHNE ABZUG ZU BEZAHLEN. BEI NICHT FRISTGERECHTER BEZAHLUNG DER GUTACHTERRECHNUNG HAT DER AUFTRAGGEBER FÜR DEN SCHADEN EINZUSTEHEN, DER DEM SACHVERSTÄNDIGEN DURCH DIESEN VERZUG ENTSTANDEN IST. DES WEITEREN IST DER SACHVERSTÄNDIGE BEFUGT, DIE GESETZLICHEN VERZUGSZINSEN (§288 BGB) ZU VERLANGEN.

HAFTUNG

DER SACHVERSTÄNDIGE HAFTET NUR FÜR DEN VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. UNABHÄNIG DAVON, OB ES SICH UM EINE VERTAGLICHE, AUßERVERTRAGLICHE ODER UM EINE GESETZLICHE ANSPRUCHGRUNDLAGE HANDELT. DER SACHVERSTÄNDIGE HAFTET FÜR SCHÄDEN, DIE AUF EINEM MANGELHAFTEN GUTACHTEN BERUHEN -GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND- NUR DANN, WENN ER ODER SEINE ERFÜLLUNGSGEHILFEN DIE SCHÄDEN DURCH VORSÄTZLICHE ODER GROB FAHRLÄSSIGE PFLICHTVERLETZUNG VERURSACHT HABEN. DIES GILT AUCH FÜR SCHÄDEN, DIE DER SACHVERSTÄNDIGE BEI VORBEREITUNG EINES GUTACHTENS VERURSACHT HAT, SOWIE FÜR SCHÄDEN DIE NACH ERFOLGTER NACHERFÜLLUNG ENTSTANDEN SIND. §939 BGB BLEIBT UNBERÜHRT. ALLE DARÜBER HINAUSGEHENDEN SCHADENERSATZANSPRÜCHE WERDEN AUSGESCHLOSSEN. SOLLTE DER AUFTRAGGEBER DAS GUTACHTEN AN DRITTE WEITERGEBEN, SO ÜBERNIMMT ER DIE PERSÖNLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN DRITTER, DIE AUFGRUND DES GUTACHTENS ENTSTEHEN. ER STELLT DEN GUTACHTER ENTSPRECHEND VON HAFTUNGSANSPRÜCHEN FREI. MESS- UND DIAGNOSELEISTUNGEN WERDEN NACH BESTEN WISSEN UND GEWISSEN UND DEN REGELN DER TECHNIK ERBRACHT. EIN UNTERSUCHUNGSERFOLG KANN NICHT GARANTIERT WERDEN. DIE BEI DER UNTERSUCHUNG GEWONNENEN ERGEBNISSE SIND MOMENTAUFNAHMEN, DIE ZUM ZEITPUNKT DER MESSUNG ERMITTELT WURDEN. WIR GEWÄHRLEISTEN DIE RICHTIGKEIT DER MESSERGEBNISSE UND DIE DARAUS GEWONNENEN DATEN, DIE ZUM ZEITPUNKT DER MESSUNG VORLAGEN.

KÜNDIGUNG

EINE KÜNDIGUNG DES GUTACHTERAUFTRAGS IST NUR AUS WICHTIGEN GRUND MÖGLICH. DIE KÜNDIGUNG HAT SCHRIFTLICH ZU ERFOLGEN. ALS WICHTIGER KÜNDIGUNGSGRUND GILT, WENN DER SACHVERSTÄNDIGE IN GROBER WEISE GEGEN DIE IHM NACH DER SACHVERSTÄNDIGENORDNUNG OBLIEGENDEN VERPFLICHTUNGEN VERSTÖßT. ALS WICHTIGER KÜNDIGUNGSGRUND GILT UNTER ANDEREM, WENN DER AUFTRAGGEBER SEINE MITWIRKUNGSPFLICHT NICHT NACHKOMMT, SEINE ZUSTIMMUNG ZUR EINSICHT VERWEIGERT ODER DEM SACHVERSTÄNDIGEN KEINEN ZUTRITT VERSCHAFFT. DES WEITEREN GILT ALS WICHTIGER KÜNDIGUNGSGRUND, WENN DER AUFTRAGGEBER DEN SACHVERSTÄNDIGEN IN SEINER ARBEIT BEHINDERT ODER SEIN PFLICHTWIDRIGES VERHALTEN AUFGRUND EINER MAHNUNG DES SACHVERSTÄNDIGEN NICHT ÄNDERT.

ERFÜLLUNGSORT

ORT DER ERFÜLLUNG IST DER GESCHÄFTSSITZ DES SACHVERSTÄNDIGEN.

SCHLUSSBESTIMMUNG

FALLS EINE BESTIMMUNG DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUFGRUND GESETZLICHER REGELUNGEN NICHTIG IST, WIRD DIE GÜLTIGKEIT DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN NICHT BERÜHRT. UNWIRKSAME BESTIMMUNGEN KÖNNEN DURCH SOLCHE ERSETZT WERDEN, DIE DEM GEWOLLTEN ZWECK AM NÄCHSTEN KOMMEN UND GESETZLICH ZULÄSSIG SIND. DIE VERTRAGSPARTEIEN VERPFLICHTEN SICH ZUR ANNAHME EINER SOLCHEN ERSATZBESTIMMUNG. ÄNDERUNGEN ODER NEBENABREDEN ZU DIESEM VERTRAG HABEN SCHRIFTLICH ZU ERFOLGEN.

Servicetelefon: 0800-5894667 (kostenfrei)